Du versuchst, deinen freenet-Vertrag zu beenden, landest aber in einer Endlosschleife oder wirst aufgefordert, eine Hotline anzurufen? Im Jahr 2026 ist das rechtlich nicht mehr zulässig. Eine Kündigung muss so einfach sein wie der Abschluss.
1. Die monatliche Kündigungsfrist (TKG 2026)
Hast du deine Mindestlaufzeit von 24 Monaten hinter dir? Dann kannst du deinen freenet-Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Automatische Verlängerungen um ein ganzes Jahr sind gesetzlich verboten.
2. Der Kündigungsbutton: So findest du ihn
freenet ist verpflichtet, einen Button mit der Aufschrift „Verträge hier kündigen“ im Fußbereich (Footer) der Website anzubieten – und zwar so, dass du dich nicht einloggen musst.
| Methode | Dein Recht / Klickpfad |
|---|---|
| Online-Button | freenet.de > Footer > "Verträge hier kündigen" > Button "Jetzt kündigen". |
| Kontaktformular | Thema "Kündigung" wählen. Textform reicht aus (keine Unterschrift nötig). |
| An [email protected]. Fordere eine Eingangsbestätigung an. |
3. Vorsicht: Die "Kündigungsvormerkung"-Falle
Oft bietet freenet online nur eine „Vormerkung“ an, die du innerhalb von 7 Tagen telefonisch bestätigen sollst. Das ist rechtlich nicht notwendig. Sobald du deinen Kündigungswunsch über den Button oder per E-Mail abgeschickt hast, ist die Kündigung wirksam. Lass dich nicht zu einem Verkaufsgespräch an der Hotline drängen.
4. Sonderkündigung & Rufnummernmitnahme
Ein Umzug ist 2026 nur dann ein Kündigungsgrund, wenn freenet am neuen Wohnort die Leistung nicht erbringen kann. Bei Preiserhöhungen hast du jedoch immer ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Möchtest du deine Nummer mitnehmen? Das ist seit 2021 kostenlos. Setze bei der Kündigung einfach den Hinweis „Ich bitte um Freigabe meiner Rufnummer zum Vertragsende (Opt-In)“.